|
Seite 2 von 2 Verpflichtende Richtlinien Als Mitglied des Österreichischen Verbandes Arbeitssicherheit verpflichte(n) ich (wir) mich (uns): den Kunden gegenüber: - das Fachwissen in allen Belangen der Persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen
- offen, ehrlich und korrekt zu kommunizieren und informieren
- uns gegenüber Dritten, wie Herstellern und Importeuren für die Kundeninteressen einzusetzen
- PSA ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wie gültigen Normen und PSA-SV in Ausführung, Leistung und Kennzeichnung anzubieten
- entsprechende Konformitätserklärungen jederzeit zur Verfügung zu stellen
- die abgegebenen eigenen Garantien und die Garantien der Hersteller einzuhalten
- die entsprechenden Serviceleistungen für die verkauften Produkte sicherzustellen
den Mitarbeiterlnnen und Mitarbeitern gegenüber: - die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern damit sichergestellt ist, daß alle technischen und rechtlichen Auskünfte fundiert erteilt werden können.
den Mitbewerbern, der Branche und dem Verband gegenüber: - uns um korrekte und ehrliche Beziehungen zu bemühen
- das Ansehen der Branche in der Öffentlichkeit zu fördern
- eine aktive Mitarbeit für unseren Verband zu leisten
- keine Verstöße gegen diese Richtlinien zu begehen
|