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Verband Arbeitssicherheit  | Mittwoch, 08 September 2010
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Der Verband
Verpflichtende Richtlinien

Verpflichtende Richtlinien

Als Mitglied des Österreichischen Verbandes Arbeitssicherheit verpflichte(n) ich (wir) mich (uns):

den Kunden gegenüber:

  • das Fachwissen in allen Belangen der Persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen
  • offen, ehrlich und korrekt zu kommunizieren und informieren
  • uns gegenüber Dritten, wie Herstellern und Importeuren für die Kundeninteressen einzusetzen
  • PSA ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wie gültigen Normen und PSA-SV in Ausführung, Leistung und Kennzeichnung anzubieten
  • entsprechende Konformitätserklärungen jederzeit zur Verfügung zu stellen
  • die abgegebenen eigenen Garantien und die Garantien der Hersteller einzuhalten
  • die entsprechenden Serviceleistungen für die verkauften Produkte sicherzustellen

den Mitarbeiterlnnen und Mitarbeitern gegenüber:

  • die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern damit sichergestellt ist, daß alle technischen und rechtlichen Auskünfte fundiert erteilt werden können.

den Mitbewerbern, der Branche und dem Verband gegenüber:

  • uns um korrekte und ehrliche Beziehungen zu bemühen
  • das Ansehen der Branche in der Öffentlichkeit zu fördern
  • eine aktive Mitarbeit für unseren Verband zu leisten
  • keine Verstöße gegen diese Richtlinien zu begehen



© Verband Arbeitssicherheit.